Welche Förderungen und Subventionen gibt es für Photovoltaik-Großanlagen ?

Photovoltaik-Großanlagen sind eine vielversprechende Möglichkeit, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland voranzutreiben und so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Allerdings sind die Kosten für die Errichtung solcher Anlagen oft hoch und können für Investoren eine Hürde darstellen. Um den Ausbau dennoch zu fördern, gibt es verschiedene Förderungen und Subventionen für Photovoltaik-Großanlagen in Deutschland.

  1. Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist eine der wichtigsten Förderungen für Photovoltaik-Großanlagen in Deutschland. Sie ist gesetzlich festgelegt und garantiert Betreibern von Solaranlagen für einen Zeitraum von 20 Jahren eine festgelegte Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Strom ins Netz. Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig von der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

  1. KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für erneuerbare Energien an, darunter auch für Photovoltaik-Großanlagen. Hierzu zählen zum Beispiel das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ und das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Premium“. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen, die auch in Kombination mit anderen Förderungen genutzt werden können.

  1. Investitionszuschüsse

Neben Darlehen bietet die KfW auch Investitionszuschüsse für Photovoltaik-Großanlagen an. Hierzu zählen zum Beispiel das „Erneuerbare Energien – Premium“ Programm und das „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ Programm. Die Zuschüsse können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

  1. Bundesländer-Förderung

Auch die Bundesländer bieten verschiedene Förderprogramme für erneuerbare Energien an, darunter auch für Photovoltaik-Großanlagen. Hierzu zählen zum Beispiel das „Solar-Investitionsprogramm NRW“ in Nordrhein-Westfalen oder das „Investitionsprogramm Zukunftsenergien“ in Bayern. Die Förderung erfolgt meist in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen.

  1. Ausschreibungen

Seit 2015 werden Photovoltaik-Großanlagen in Deutschland im Rahmen von Ausschreibungen vergeben. Hierbei können Betreiber von Solaranlagen ein Angebot für den Bau und Betrieb einer Anlage abgeben. Der Zuschlag geht an den Betreiber mit dem günstigsten Angebot. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Gebot und dem festgelegten Förderhöchstwert.

Zusammenfassend gibt es in Deutschland verschiedene Förderungen und Subventionen für Photovoltaik-Großanlagen. Die Einspeisevergütung ist eine der wichtigsten Förderungen und garantiert Betreibern von Solaranlagen eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom.

Es gibt eine Reihe von Förderungen und Subventionen für Photovoltaik-Großanlagen in Deutschland. Die wichtigsten sind:

  1. Einspeisevergütung: Wie bereits erwähnt, erhalten Betreiber von Photovoltaik-Großanlagen in Deutschland eine Einspeisevergütung für den Strom, den sie ins Netz einspeisen. Diese Vergütung wird vom Staat festgelegt und richtet sich nach der Leistung und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Die Einspeisevergütung ist eine wichtige Einnahmequelle für Betreiber von Photovoltaik-Großanlagen und kann dazu beitragen, die Investitionskosten zu decken.
  2. KfW-Förderung: Die KfW-Bank bietet eine Reihe von Förderprogrammen für erneuerbare Energien an, darunter auch für Photovoltaik-Großanlagen. Die Förderung kann in Form von zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen erfolgen und richtet sich nach der Größe der Anlage und anderen Kriterien.
  3. Bundesländer-Förderungen: Einige Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für erneuerbare Energien an, darunter auch für Photovoltaik-Großanlagen. Die Förderung kann in Form von zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen erfolgen und richtet sich nach der Größe der Anlage und anderen Kriterien.
  4. Steuerliche Anreize: Betreiber von Photovoltaik-Großanlagen können auch von steuerlichen Anreizen profitieren. Dazu gehören beispielsweise die Sonderabschreibung nach § 7g EStG und die degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) nach § 82b EStDV.
  5. EU-Förderung: Auch die Europäische Union bietet Förderprogramme für erneuerbare Energien an, die für Betreiber von Photovoltaik-Großanlagen interessant sein können. Ein Beispiel hierfür ist das Programm Horizon 2020, das Finanzmittel für Forschungsprojekte im Bereich erneuerbarer Energien bereitstellt.

Zusammenfassend gibt es eine Reihe von Förderungen und Subventionen für Photovoltaik-Großanlagen in Deutschland, die dazu beitragen können, die Investitionskosten zu senken und die Rentabilität der Anlagen zu erhöhen. Betreiber von Photovoltaik-Großanlagen sollten sich daher gründlich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls Beratung in Anspruch nehmen, um die bestmögliche Finanzierungslösung zu finden.

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