Welche Einspeisevergütungen gibt es für Photovoltaik-Großanlagen ?

Die Einspeisevergütung ist eine wichtige Komponente für die Rentabilität von Photovoltaik-Großanlagen in Deutschland. Es handelt sich dabei um den Betrag, den ein Netzbetreiber einem Anlagenbetreiber für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom bezahlt. In diesem Artikel werden die verschiedenen Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Großanlagen in Deutschland erläutert.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Großanlagen in Deutschland wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Das EEG wurde erstmals im Jahr 2000 eingeführt und dient der Förderung erneuerbarer Energien. Es regelt die Vergütung für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ins Netz und legt die Bedingungen für den Netzzugang und die Einspeisung von Strom fest.

Das EEG sieht vor, dass der Netzbetreiber verpflichtet ist, den Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu einer festen Vergütung ins Netz einzuspeisen. Diese Vergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert und wird für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom gezahlt.

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach der Leistungsklasse der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die Vergütung ist für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp am höchsten und sinkt mit steigender Leistung der Anlage. Auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme hat Einfluss auf die Höhe der Einspeisevergütung. Die Vergütung sinkt jährlich zum 1. Januar um einen festgelegten Prozentsatz.

Einspeisevergütung für Photovoltaik-Großanlagen

Für Photovoltaik-Großanlagen mit einer Leistung von über 10 kWp gelten besondere Einspeisevergütungen. Diese sind in der sogenannten „besonderen Ausgleichsregelung“ festgelegt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass energieintensive Unternehmen nicht übermäßig durch die EEG-Umlage belastet werden.

Die besondere Ausgleichsregelung sieht vor, dass Unternehmen, die einen besonders hohen Stromverbrauch haben, von der EEG-Umlage teilweise oder vollständig befreit werden können. Voraussetzung dafür ist, dass sie einen Antrag stellen und bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu zählen unter anderem der Stromverbrauch, die Energieintensität und die Betroffenheit durch die EEG-Umlage.

Für Photovoltaik-Großanlagen gibt es darüber hinaus weitere Vergütungsmöglichkeiten. So können Anlagenbetreiber ihre erzeugte Energie direkt an einen Stromversorger verkaufen oder an der Ausschreibung für Erneuerbare-Energie-Anlagen teilnehmen.

Fazit:

Die Einspeisevergütung ist eine wichtige Komponente für die Rentabilität von Photovoltaik-Großanlagen in Deutschland. Die Vergütung richtet sich nach der Leistungsklasse der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

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